Mahnungen - offene Gebühren
Offene Gebühren
Über Mahnung > Offene Gebühren können die Leser aufgerufen werden, die offene Gebühren auf ihrem Gebührenkonto haben. Diese Leser können je nach Bedarf gemahnt werden, den fälligen Betrag zu zahlen. Das Mahnverfahren für Gebührenmahnungen wurde dem Mahnverfahren für Medien angepasst. Das Verfahren ist mehrstufig, analog zu der Mahnung für überzogene Medien. Es können hierbei die Anschreiben analog zum normalen Mahnverfahren mit Erst- und Zweitadresse ausgestattet und unterschiedliche Mahnschreiben für unterschiedliche Benutzergruppen angepasst werden.
Über Mahnung > Offene Gebühren (Automatisch) kann der Ausdruck der Mahnbriefe automatisch erzeugt werden.
Über Mahnung > Gebührenmahnungen drucken kann die Liste der gemahnten Leser erneut aufgerufen werden. Dies kann entweder zu Informationszwecken dienen oder um einen neuen Ausdruck zu erzeugen. Über diesen Menüpunkt wird keine Mahnung mehr ausgelöst, sondern nur noch eine Ausgabe der Mahnschreiben von bereits gemahnten Lesern.
Es gibt folgende Voreinstellungen für die Funktion Mahnung > Offene Gebühren:
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Wenn eine Gebührenmahnung gewünscht wird, sollte zunächst im Einstellungsmodul unter Konditionen > Weitere Konditionen eine Mahnfrist für die Gebührenmahnung bestimmt werden. Wenn Sie auf Hinzufügen gehen, können unter dem Punkt Mahnfristen die Konditionen MGM1 bis MGM5 für die Mahnfristen bestimmt werden.
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Für die Festlegung von Gebühren (z. B. Porto) für die Gebührenmahnung nutzen Sie Konditionen > Weitere Konditionen > Säumnis-/ Mahngebühren und bestimmen Sie die Beträge für die Konditionen MGB1 bis MGB5.
Gehen Sie für die Gebührenmahnung über Mahnung > Offene Gebühren wie folgt vor:
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Wenn eine Gebühr auf ein Leserkonto gebucht wird, beginnt sofort die Mahnfrist für die erste Gebührenmahnung. Nach Ablauf dieser Frist können die Leser über Mahnung > offene Gebühren aufgerufen werden.
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Im Feld Letzte Ausleihe vor … Tagen kann zusätzlich ein Eintrag gemacht werden. Im Feld Kontostand wird ein Betrag eingetragen, ab dem die Benutzer aufgerufen werden sollen.
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Wenn auf Ausführen geklickt wird, erscheinen die Leser, die ihre Gebühren seit der eingestellten Frist nicht bezahlt haben, den genannten Kontostand oder höher aufweisen und die Bibliothek seit einer bestimmten Anzahl an Tagen nicht besucht haben. Über die Auswahlliste rechts kann die Darstellung auf eine bestimmte Zweigstelle eingeschränkt werden. Es werden dann nur noch die Leser angezeigt, die in den Benutzerdaten den entsprechenden Zweigstelleneintrag aufweisen.
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Wählen Sie die Schaltfläche Mahndruck oder Mahnen, um die Mahnung durchzuführen. Nach Durchführung der 1. Mahnung beginnt die Mahnfrist für die 2. Mahnung zu laufen. Nach Ablauf der 2. Mahnfrist erscheinen die Leser unter der Schaltfläche 2. Mahnung.
Die Funktionen und Optionen im Fenster Benutzer sind analog zu jenen für die Funktion Manuelle Mahnungen.
Sie haben folgende Optionen:
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Mahnen: Mit der Schaltfläche Mahnen können, die in der Liste mit Alle wählen oder durch manuelles Anklicken markierten Leser, gemahnt werden. Im Unterschied zur Schaltfläche Mahndruck wird dabei kein Brief gedruckt, sondern nur intern eine Mahnung durchgeführt.
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Schließen: Beendet das Fenster der Gebührenmahnung.
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Liste drucken: Liste der Leser ausdrucken.
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Alle wählen: Markiert alle in der Liste angezeigten Leser.
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Versandwahl: Versandart festlegen. Alternativ können Sie die Schaltfläche Alle wählen verwenden, dann erhalten alle Benutzer einen Haken. Wenn Sie danach auf Mahndruck klicken, erkennt BIBLIOTHECAnext automatisch, ob die Mahnung per E-Mail oder per Brief ausgegeben werden soll und nimmt dies selbständig vor.
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Mahndruck: Die in der Liste markierten Leser mahnen als auch ein anschließender Druck der Mahnbriefe ausgelöst.
Hinweis: Die in der Liste blau dargestellten Leser haben noch Medien auf dem Konto entliehen, die schwarz dargestellten Leser haben nichts mehr auf dem Konto entliehen. Wenn der Parameter MahnGebNichtsEntl aus den Einstellungen (Konfiguration (AP) > Direkteinstellung > Abschnitt: Ausleihe) verwendet wird, werden weiterhin alle Leser dargestellt, aber nur die gemahnt, die nichts mehr entliehen haben. Diese Einstellung ist vor allem für automatische Gebührenmahnungen von Bedeutung.